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| Die Mitgliederversammlung setzt sich aus Vertretern der 26 regionalen Mitgliedsverbände in Abhängigkeit zu Zahl und wirtschaftlicher Größe der Mitgliedsbetriebe zusammen. Sie wählt den Vorstand und ist vor allem für die Genehmigung des Haushalts zuständig. |
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Der Vorstand |
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Die Geschäftsführung |
Der Vorstandsrat |
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