Die Mitgliederversammlung

setzt sich aus Vertretern der 26 regionalen Mitgliedsverbände in Abhängigkeit zu Zahl und wirtschaftlicher Größe der Mitgliedsbetriebe zusammen.

Sie wählt den Vorstand und ist vor allem für die Genehmigung des Haushalts zuständig.
 
         
     

Der Vorstand

wird gebildet aus den 26 Vorsitzenden der Mitgliedsverbände. Zusätzlich können bis zu neun weitere Mitglieder hinzugewählt werden.

Er wählt Präsidenten sowie Vorstandsrat und ist für alle Angelegenheiten zuständig, soweit sie nicht ausdrücklich der Mitgliederversammlung oder anderen Gremien des Verbandes vorbehalten sind.

 
           
 

Die Geschäftsführung

setzt die Beschlüsse der Führungsgremien um und ist zuständig für die laufenden Verbandsgeschäfte.

Der Verband hat seinen Sitz in Düsseldorf.

   

Der Vorstandsrat

besteht aus dem Präsidenten, bis zu sechs Vizepräsidenten, dem Schatzmeister und bis zu sieben weiteren Mitgliedern.

Er bereitet die Beschlüsse des Vorstands vor und überwacht deren Durchführung. Beim Vorstandsrat liegt auch die zentrale tarifpolitische Zuständigkeit.