Der Abschluss von Tarifverträgen für die Unternehmen der M+E-Industrie in NRW und deren etwa 700.000 Arbeitnehmer ist die Hauptaufgabe von METALL NRW.

Die nordrhein-westfälischen Tarifverträge der M+E-Industrie sind nicht allgemeinverbindlich. Sie gelten deshalb nur dann, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer Mitglieder der Tarifvertragsparteien sind oder die Geltung der Tarifverträge arbeitsvertraglich vereinbart worden ist. Letzteres geschieht häufig ausdrücklich oder durch eine sogenannte betriebliche Übung, also die langjährige Anwendung der Tarife durch den Arbeitgeber.

 Aktuell
 
 Alle aktuellen NRW-Informationen zu Tarifen
   

 Tarifübersicht

 

Wichtige Tarifbestimmungen in der M+E-Industrie Nordrhein-Westfalen zu Arbeitsentgelt, sonstigen Arbeitsbedingungen und Entgelttabellen einschließlich einer englischen Version der Tarifkarte.

   
 Tarifentwicklung Die tarifliche Entwicklung in der M+E-Industrie NRW:
- Die Tarifabschlüsse in der Metallindustrie NRW von 1985 bis 2010
- Die tarifliche Wochenarbeitszeit im Wandel
- Entwicklung des Facharbeiter Ecklohns seit 1948
   
 ERA  Die aktuelle tarifliche Basis für die 700.000 Beschäftigten der M+E-Industrie in Nordrhein-Westfalen bildet das Entgeltrahmenabkommen ERA, das seit 2010 verbindlich für alle Unternehmen gilt.
   
 Flexibilisierung Die Flächentarifverträge in der nordrhein-westfälischen Metall- und Elektroindustrie halten ein ganzes Bündel von Flexibilisierungsbestimmungen für die Betriebe bereit. Durch Nutzung der vorhandenen Differenzierungs- und Gestaltungsmöglichkeiten können die Unternehmen Kostenentlastungen erreichen und Betriebsabläufe besser gestalten.
   
Tarifglossar In unserem Tarifglossar finden sich die die wichtigsten Begriffe aus dem Tarifgeschehen in alphabetischer Reihenfolge. Die Erklärungen wiederum enthalten Links, die zu weiteren Informationen führen.