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Der Abschluss von Tarifverträgen für die Unternehmen der M+E-Industrie
in NRW und deren etwa 700.000 Arbeitnehmer ist die Hauptaufgabe von METALL
NRW.
Die
nordrhein-westfälischen Tarifverträge der M+E-Industrie sind nicht allgemeinverbindlich.
Sie gelten deshalb nur dann, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer Mitglieder der
Tarifvertragsparteien sind oder die Geltung der Tarifverträge arbeitsvertraglich
vereinbart worden ist. Letzteres geschieht häufig ausdrücklich oder
durch eine sogenannte betriebliche Übung, also die langjährige Anwendung
der Tarife durch den Arbeitgeber. |