Aktuelles
zum Thema Tarife im politischen Blickpunkt finden Sie unter TARIFE NRW.
 
       


Das Tarifrecht ist kein eingrenzbares Rechtsgebiet, da es je nach Anforderung Bezug zu unterschiedlichen Rechtsquellen und Schnittstellen mit anderen Bereichen hat.

Im Vordergrund stehen das individuelle und kollektive Arbeitsrecht sowie die Arbeitswirtschaft. Gerade in den letzten Jahren sind tarifliche Regelungen im Bereich des Sozialversicherungsrechts oder des Betriebsrentenrechts mit zum Teil steuerrechtlichem Hintergrund verstärkt hinzu gekommen.

In der Metall- und Elektro-Industrie NRW existieren zur Zeit 23 Flächentarifverträge. Die Tarifverträge regeln in unterschiedlichen Bereichen die Arbeitsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten. Beispielhaft zu nennen sind der grundlegende Manteltarifvertrag, die Lohn- und Gehaltstarifverträge sowie spezielle Tarifverträge zur Altersteilzeit und Entgeltumwandlung. Die Aufgabe der Tarifabteilung besteht darin, die Tarifverhandlungen vorzubereiten und zu begleiten.

   


METALL NRW ...


erläutert die Tarifbestimmungen und unterstützt die Mitarbeiter der angeschlossenen Verbände und deren Mitgliedsunternehmen in Fragen der Rechtsanwendung.
   
informiert mit dem Rundschreibendienst die örtlichen Verbände und gibt grundlegende, aktualisierte Erläuterungen zu den Tarifbestimmungen. Darüber hinaus werden die Verbandsmitarbeiter bei der Bearbeitung konkreter Einzelfälle unterstützt. Die Rechtsentwicklung zu den Tarifregelungen wird beobachtet und die Mitgliedsverbände werden hierüber aktuell informiert.

Zur Zeit stehen Fragen aus dem Recht der Altersteilzeit oder der betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung im Mittelpunkt des Interesses.
   
veranstaltet für Verbandsmitarbeiter und interessierte Personen aus den Unternehmen Seminare und Vortragsveranstaltungen zu unterschiedlichsten Themen des Tarifvertragsrechts.

In speziellen Arbeitskreisen werden rechtliche Fragen, vor allem die betriebliche Umsetzung tariflicher Regelungen, mit Juristen und betrieblichen Praktikern erörtert.
Umfragen in den Unternehmen geben der Tarifabteilung zusätzliche Hinweise, wie und in welchem Umfang Betriebe von ihren tariflichen Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch machen.