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Das Tarifrecht ist kein eingrenzbares Rechtsgebiet, da es je nach Anforderung
Bezug zu unterschiedlichen Rechtsquellen und Schnittstellen mit anderen
Bereichen hat.
Im Vordergrund stehen das individuelle und kollektive Arbeitsrecht sowie
die Arbeitswirtschaft. Gerade in den letzten Jahren sind tarifliche Regelungen
im Bereich des Sozialversicherungsrechts oder des Betriebsrentenrechts
mit zum Teil steuerrechtlichem Hintergrund verstärkt hinzu gekommen.
In der Metall- und Elektro-Industrie NRW existieren zur Zeit 23 Flächentarifverträge.
Die Tarifverträge regeln in unterschiedlichen Bereichen die Arbeitsbeziehungen
zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten. Beispielhaft zu nennen sind
der grundlegende Manteltarifvertrag, die Lohn- und Gehaltstarifverträge
sowie spezielle Tarifverträge zur Altersteilzeit und Entgeltumwandlung.
Die Aufgabe der Tarifabteilung besteht darin, die Tarifverhandlungen vorzubereiten
und zu begleiten.
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