Die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind in Deutschland durch eine Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen geregelt. Zugleich sind die Anhörungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer und ihrer Organisationen so umfassend und detailliert ausgestaltet wie in keinem anderen Land der Welt.

Beobachtung, Analyse und kompetente Begleitung der Entwicklungen auf diesem Rechtsgebiet gehören deshalb zu den Hauptaufgaben des Fachbereichs Allgemeines Recht/Arbeitsrecht.

   


METALL NRW ...


berät seine Mitgliedsverbände in allen Fragen des Arbeitsrechts und ermöglicht mit Arbeitskreisen, Ausschüssen und Seminaren einen verbands- und branchenübergreifenden Erfahrungsaustausch.
   
befasst sich mit arbeitsrechtlichen Grundsatzfragen und analysiert die Entwicklung der Rechtsprechung vor allem im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Betriebe.
   

informiert mit Rundschreiben, Checklisten, Rechtsprechungsübersichten und Musterformularen stets aktuell und kompetent über die aktuellen Entwicklungen des Arbeitsrechts.

METALL NRW ist Mitherausgeber verschiedener Publikationen zum Arbeits- und Sozialrecht.