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  Tarifabteilung

RA Hans Michael Weiss
Dipl. Psych. Axel Hofmann
     

ERA

ist die Abkürzung für das von 1999 bis 2003 mit der IG Metall NRW verhandelte und im Jahr 2004 in Nordrhein-Westfalen in Kraft getretene EntgeltRahmenAbkommen.

ERA steht für die Zusammenführung der in der Vergangenheit getrennten Lohn- und Gehaltsrahmentarifverträge für Arbeiter und Angestellte zu einem einheitlichen Vertragswerk für alle Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie.

Das tarifliche Entgeltgefüge wurde durch ERA grundlegend modernisiert und an die heutigen betrieblichen Anforderungen angepasst. Die in den letzten 30 Jahren erfolgten wirtschaftlichen und arbeitsorganisatorischen Strukturveränderungen in den Betrieben sind in das neue Tarifwerk eingeflossen und gewährleisten eine anforderungs- und leistungsgerechte einheitliche Entgeltgestaltung für alle Beschäftigtengruppen. Die tradierte Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten ist damit aufgegeben und das Regelwerk gleichzeitig vereinfacht worden.

Seit Ablauf der betrieblichen Einführungsfrist im Oktober 2010 bildet das ERA nun die alleinige tarifliche Basis der Entgeltfindung in den über 2.000 Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens. Alle Beschäftigten erhielten eine neue Entgeltgruppe entsprechend ihrer ausgeführten Tätigkeit. Die Leistungszulagensystematik wurde modernisiert und vereinheitlicht, teilweise wurde auch das echte Leistungsentgelt betrieblich angepasst an moderne tarifliche Entlohnungsformen wie z.B. Zielvereinbarungen.

Aus Sicht von METALL NRW ist die Einführung des ERA in NRW eine Erfolgsstory. Die Umsetzung der neuen tariflichen Regelungen verlief überwiegend konfliktarm und aufgrund der tariflichen Spielregeln gesichert kostenneutral, obwohl in den nordrhein-westfälischen Betrieben vor dem Hintergrund einer jährlichen Lohn- und Gehaltssumme von knapp 30 Milliarden Euro jeder Beschäftigte neu einzugruppieren war.

Die große Mehrzahl der Mitglieder hat die historische Chance des ERA genutzt und die betriebliche Entgeltpolitik dabei insgesamt auf eine moderne und zukunftsfeste Basis gestellt.

Das Entgeltrahmenabkommen hat damit - nicht zuletzt auch durch die vereinfachenden und gleichzeitig vielfältige betriebliche Gestaltungsspielräume eröffnenden Tarifregeln - die Reformfähigkeit des Flächentarifvertrags unter Beweis gestellt.

Düsseldorf, im Januar 2011

RA Hans Michael Weiss
Stellv. Hauptgeschäftsführer
METALL NRW
Verband der Metall und Elektro-Industrie NRW e. V.