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  Tarifabteilung

RA Hans Michael Weiss
Dipl. Psych. Axel Hofmann
     

 

ERA - Das neue Entgeltfindungssystem der M+E-Industrie

Im März 2004 ist in Nordrhein-Westfalen das Entgeltrahmenabkommen (ERA) in Kraft getreten. Nach einem mehrjährigen Verhandlungsprozess wurde mit der IG Metall die Grundlage für eine einheitliche Bemessung der tariflichen Entgelte aller Beschäftigten in der M+E-Industrie geschaffen.

Ende 2007 wurden auch im letzten Tarifgebiet der M+E-Industrie Deutschlands die ERA-Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen. Auf Grund gewachsener Strukturen wurden die Verhandlungen nicht zentral, sondern regional geführt, so dass in der deutschen M+E-Industrie tarifgebietsbezogene, unterschiedliche Entgeltfindungsregelungen gelten. Alle bundesweiten ERA-Tarifverträge sind aber insoweit kompatibel, als deren Grundrichtung übereinstimmt: Sie beinhalten für Arbeiter und Angestellte einheitliche Entgeltfindungssysteme für das Grundentgelt auf der einen und weitgehend kompatible Bestimmungen zum Leistungsentgelt auf der anderen Seite.

Mit ERA erfolgte eine grundlegende Modernisierung der tariflichen Grundentgeltsysteme aus den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts. Dabei konnten zwei Reformziele realisiert werden: Zum einen die Berücksichtigung zeitgemäßer moderner Arbeitsinhalte in veränderten Formen der Arbeitsorganisation, zum anderen die Zusammenführung der bisher in drei Kategorien getrennten Mitarbeiter ("Arbeiter, Angestellte, Meister") in einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff ("Beschäftigte").

Der stetige Wandel der Arbeitswelt erfordert von den Beschäftigten den Aufbau neuer Qualifikationen und die ständige Anpassungsbereitschaft an komplexe Arbeitsaufgaben. Dies sind notwendige Voraussetzungen, um im internationalen Produkt- und Kostenwettbewerb bestehen zu können. Die kunden- und prozessorientierte Gestaltung aller betrieblichen Abläufe hat betriebliche Organisationsformen und Produktionsmethoden grundlegend verändert und im Zusammenhang damit auch den Ausbau von Vernetzungsstrukturen von Produktions- und Dienstleitungsbereichen vorangetrieben. Diese Entwicklungen werden sich in den nächsten Jahren verstärkt fortsetzen.

Die früheren, rein summarischen und dabei überwiegend auf das Merkmal "Können" (Kenntnisse und Fertigkeiten) abstellenden Einstufungssysteme für Arbeiter und Angestellte in den Lohn- und Gehaltsrahmenabkommen waren vor diesem Hintergrund nicht mehr zeitgemäß. Beim ERA NRW erfolgten daher Änderungen bei der Systematik der Grundentgeltfindung durch Abkehr von bisher rein summarischen Systemen hin zu einem völlig neuen, für alle Beschäftigten einheitlichen Punktbewertungssystem, das sowohl summarische als auch analytische Elemente enthält.

Die ERA NRW-Systematik basiert auf vier Anforderungsmerkmalen, deren Bewertung auf Basis der übertragenen und auszuführenden Arbeitsaufgabe zu einer Einstufung führt. Die vier Anforderungsmerkmale sind

"Können" mit einem grundsätzlichen Gewichtungsanteil von 60 Prozent,
" Handlungs- und Entscheidungsspielraum" mit einem Anteil von 20 Prozent, sowie
" Kooperation" und "Mitarbeiterführung" mit einem Anteil von je zehn Prozent.

Durch die stärker differenzierende Bewertung auf Grund von drei zusätzlichen Anforderungsmerkmalen gegenüber dem System der Lohn- und Gehaltsrahmentarifverträge konnten auch komplexe Aufgabeninhalte besser erfasst und genauer bei der Einstufung berücksichtigt werden. Einstufungsgerechtigkeit und Mitarbeitermotivation werden dadurch gefördert.

Als zweites Element enthält ERA überarbeitete und ergänzte Leistungsentgeltkomponenten. Neben den klassischen Entgeltmethoden Akkord und Prämie sowie der Leistungsbeurteilung i.V.m. Zeitentgelt ist die Entgeltmethode "Zielvereinbarung" neu aufgenommen worden. Je nach Ausprägung der Ziele auf der Grundlage von Mess- oder Beurteilungsgrößen wird die Zielvereinbarung unterteilt in "Leistungsvereinbarung" oder "Zielvereinbarung mit zu beurteilendem Leistungsverhalten".

Die zentralen Schlüsselmerkmale des neuen ERA NRW sind tarifliche Aktualität, Entgeltgerechtigkeit und einfache Handhabung in den Unternehmen, verbunden mit vielen betrieblichen Öffnungsklauseln.

Mit 122 vereinbarten tariflichen Niveaubeispielen, die den aktuellen Stand typischer Arbeitsaufgaben in verschiedenen Funktionsbereichen eines modernen M+E-Unternehmens abbilden, werden den Betrieben Orientierungshilfen für die ERA-Einstufung an die Hand gegeben. Maßgebend für die Eingruppierung des Beschäftigten im Einzelfall ist allerdings die "punktgenaue" Einstufung seiner konkreten Arbeitsaufgabe nach dem ERA NRW-Punktbewertungsverfahren und deren Zuordnung zu einer der 14 Entgeltgruppen.

Für die Akzeptanz des ERA-Systems ist die Gewährleistung von Entgeltgerechtigkeit ganz entscheidend. Die vormalige Anwendung der unterschiedlichen Eingruppierungssysteme für die Arbeiter und Angestellten führte dazu, dass - gemessen an den gestellten Anforderungen - gleichwertige Arbeitsaufgaben von Arbeitern und Angestellten tariflich unterschiedlich behandelt wurden. ERA NRW führt demgegenüber zu einer Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten. Maßstab sind nur noch die nach einem einheitlichen Punktesystem bewerteten Arbeitsanforderungen. Gleichwertige Arbeitsaufgaben von (vormaligen) Arbeitern und (vormaligen) Angestellten werden in dieselbe Entgeltgruppe eingestuft und damit einheitlich bezahlt.

Die Unternehmen in Nordrhein-Westfalen haben in der Mehrzahl die Chancen des ERA genutzt und nach gründlicher Überprüfung ihrer Arbeitsorganisation die Aufgaben und Aufgabenbereiche zukunftssicher gestaltet, abgegrenzt und anforderungsgerecht neu bewertet. Zusätzlich bietet ERA die Gelegenheit, die Relationen zwischen Leistung und Entgelt zu durchleuchten und dabei das Leistungsentgelt den veränderten Bedingungen entsprechend zu gestalten. Die Heranführung an die veränderten Entgeltniveaus erfolgte schrittweise und für das Unternehmen kostenneutral. Die Beschäftigten mussten dabei keine unmittelbare Absenkung ihres derzeitigen tariflichen Entgeltniveaus befürchten.

Umfragen haben ergeben, dass die Unternehmen überwiegend sehr zufrieden mit dem neuen Entgeltsystem sind und auch die betriebliche Kostensituation beherrschbar ist. Kaum ein Betrieb hat Mehrkosten durch ERA zu verzeichnen; im Gegenteil - in vielen Fällen wird durch die mit ERA verbundene Neuordnung der betrieblichen Entgeltpolitik eine mittelfristige Kostenentlastung eintreten.

Zu dieser bisherigen ERA-Erfolgsgeschichte hat ein mit der IG Metall vereinbarter tariflicher Entgeltsicherungsmechanismus für den einzelnen Beschäftigten beigetragen, der zugleich über ein verbindliches Vorgehen zum Nachweis der systembedingten ERA-Kostenneutralität auch Spielregeln für eine betriebliche Kostenneutralität in den ersten fünf Jahren nach der ERA-Einführung vorsieht.

Über die regionalen Arbeitgeberverbände können die Mitgliedsunternehmen umfangreiches Informations- und Schulungsmaterial beziehen, das wichtige Hinweise für den „Betrieb“ des ERA-Systems enthält, und arbeitswirtschaftliche Beratung erhalten.